Aufgrund der von mir erstellten oder geprüften Finanzbuchhaltung fertige ich die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sowie alle betrieblichen Steuererklärungen und Steueranmeldungen.

Damit haben Sie die Gewissheit, dass einerseits alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, andererseits aber auch Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal ausgeschöpft werden.

Die Ergebnisse dieser Arbeit erhalten Sie in Form von aussagekräftigen Auswertungen, welche die Grundlage für eine zukunftsorientierte Beratung Ihres Unternehmens bieten.

Ebenso führe ich Ihre Lohnbuchhaltung, betreue Sie bei der Existenzgründung, beim Rechtsformwechsel und anderen Umstrukturierungsmaßnahmen und stehe Ihnen bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.

Zu meinem Leistungsspektrum gehört selbstverständlich die Prüfung sämtlicher Bescheide und Mitteilungen sowie Ihre Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung.

Haben Sie Ihr Anliegen nicht gefunden? Bitte kontaktieren Sie mich persönlich!

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